Der Weg zur logopädischen Therapie

Wenn Sie bei sich, bei Ihren Kindern oder einer nahe stehenden Person eine Sprachstörung vermuten, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder den entsprechenden Facharzt, der Ihnen bei Bedarf eine Heilmittel-Verordnung bzw. ein Rezept ausstellt.

Zur Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte telefonisch mit mir in Verbindung: Telefon 07151-600994

 

 

Kostenübernahme

Logopädie ist als Heilmittel in Form von Sprach-, Sprech-, oder Stimmtherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und damit Teil der medizinischen Grundversorgung.

Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit.

Der Gesetzgeber sieht für Erwachsene eine Zuzahlung vor, von der man bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen befreit werden kann.

Für die Behandlung benötigen Sie lediglich eine Heilmittel-Verordnung des behandelnden Arztes oder ein Rezept Ihres Kieferorthopäden oder Zahnarztes.

Privat versicherte Patienten benötigen ein Privat-Rezept. Es hängt von Ihrem Versicherungstarif ab, in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die logopädischen Behandlungskosten übernimmt.

 

Gerne übernehme ich ärztlich verordnete Hausbesuche. Sie werden ebenso von den Krankenkassen erstattet.